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Gesetzlich festgelegte Vorschriften über Art und Umfang der Publizität. Während die Gesellschaftspublizität von der Rechtsform des Unternehmens abhängig ist (die Publizitätsverpflichtungen der AG sind im Aktienrecht geregelt), richtet sich die Börsenpublizität vor allem nach dem Marktsegment, in dem das betreffende Wertpapier gehandelt wird. Die aktienrechtliche Publizität wird vom Registergericht überwacht, die Börsenpublizität einer AG von den Aufsichtsorganen der jeweiligen Börse.