Steuerliche Einkünfte, die unter Progressionsvorbehalt stehen, werden nicht direkt besteuert. Diese Einkünfte werden allerdings bei der Festsetzung des im Inland anfallenden Steuersatzes für die steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Das bedeutet: Durch fiktives Hinzurechnen von im Ausland niedrig besteuerten Gewinnen wird der deutsche Steuersatz erhöht.