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Der Nominalzins ist der vertraglich vereinbarte, auf einem Wertpapier verbriefte Zins festverzinslicher Wertpapiere. Er muss wegen Kursaufschlägen oder -abschlägen nicht der tatsächlichen Verzinsung (Effektivzins) entsprechen. Der Nominalzins wird in Prozent vom Nominalwert (Nennwert) angegeben.