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Der Ausdruck Niedrigzinsanleihe wird für festverzinsliche Wertpapiere verwendet, deren verbriefter (nomineller) Zins unter den marktüblichen Konditionen für Wertpapiere der gleichen Risikoklasse liegt. Die Differenz zwischen Nominalzins und Marktzins erklärt sich durch den niedrigeren Ausgabekurs von Niedrigzinsanleihen. Sie sind deshalb vor allem aus steuerlicher Sicht interessant, da Kursgewinne unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuert werden müssen. Von einer Niedrigzinsanleihe spricht man, wenn der Nominalzins rund ein bis zwei Prozentpunkte oder mehr unter den Marktzins liegt. Im Extremfall beträgt der Nominalzins Null. Diese Sonderform nennt sich Nullkupon-Anleihe