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Buch, in das die amtlichen Kursmakler alle Kauf- und Verkaufsaufträge sowie die ermittelten Kurse eintragen müssen. Sie sind verpflichtet, die durch sie vermittelten Aufträge und die durch ihre Vermittlung zu Stande gekommenen Geschäfte einzutragen. Diese Seiten müssen börsentäglich nummeriert und mit einem Abschlussvermerk versehen werden.