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Ein Kontrakt ist eine rechtlich bindende Vereinbarung (Vertrag) zwischen zwei oder mehreren Parteien, eine Leistung zu erbringen oder zu unterlassen. An den Terminmärkten stellt ein Kontrakt eine vertraglich vereinbarte Menge für ein Options- oder Futures-Geschäft dar. An den Terminbörsen sind die gehandelten Kontrakte standardisiert. Die standardisierten Kontraktspezifikationen beziehen sich auf die Laufzeit des Kontrakts, die Menge und Qualität des Basiswerts. Bei Optionskontrakten regeln die Kontraktspezifikationen darüber hinaus den Optionstyp und den Basispreis, zu dem der Basiswert zu liefern beziehungsweise abzunehmen ist. Somit ist sowohl bei Futures als auch bei Optionen die einzige Variable der aktuell zu zahlende Preis für den Kontrakt. Ein Optionsschein ist dagegen kein Kontrakt, sondern gilt als Wertpapier, das vom Emissionshaus emittiert wird.