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Eine Kapitalerhöhung dient zur Finanzierung einer Aktiengesellschaft. Dabei wird das Grundkapital durch die Ausgabe neuer Aktien erhöht. Jedem Aktionär steht in einem solchen Fall ein gesetzliches Bezugsrecht zu. Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung: 1. Ordentliche Kapitalerhöhung: Nach dem Aktiengesetz handelt es sich bei der ordentlichen Kapitalerhöhung um die Ausgabe neuer (auch junger) Aktien zu einem vorher vereinbarten Preis. Jedem Aktionär muss auf sein Verlangen hin ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden (Bezugsrecht). 2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Erhöhung des Grundkapitals durch Umwandlung von Rücklagen in Aktien. Damit fließt der Aktiengesellschaft kein neues Kapital zu. Die Aktionäre erhalten neue Aktien, ohne Einzahlungen leisten zu müssen. Gleichzeitig sinkt auch der Kurs der einzelnen Aktie, da sich der Unternehmenswert nicht erhöht hat. Der Anleger hat also nichts gewonnen. Damit soll das Eigenkapital in ein angemessenes Verhältnis zu den Rücklagen gebracht werden. 3. Bedingte Kapitalerhöhung: Der Umfang der Kapitalerhöhung ist zunächst ungewiss, da die Gesellschaft Optionsanleihen oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben hat und deren Ausführung noch nicht vorhersehbar ist.