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Das Investmentgesetz (InvG) ist Anfang 2004 in Kraft getreten und ersetzte das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Im InvG wurden die Regelungen für in- und ausländische Fonds vereinheitlicht. Das Investmentgesetz dient auch dem Anlegerschutz und regelt unter anderem, dass die Fondsgesellschaften als Kreditinstitute der Kontrolle der BaFin unterliegen. Darüber hinaus geht es um das Rechtsverhältnis zwischen Investmentgesellschaft und Anleger, die Einschaltung einer Depotbank, die Vertragsbedingungen, Veröffentlichungsvorschriften und steuerliche Fragen.