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Bei größeren Börsenaufträgen wird zum Kurslimit der Zusatz Interessewahrend beigefügt. Das verpflichtet den Wertpapierhändler, die aufgegebene Order gegebenenfalls der jeweiligen Marktlage anzupassen. Der Händler kann in solchen Fällen die vorgenommene Limitierung geringfügig ändern, wenn ihm dies im Interesse des Kunden günstig erscheint. Er hat aber auch die Möglichkeit, die Ausführung des Gesamtauftrags auf mehrere Tage zu verteilen, um dem Kunden in einem vielleicht engen Markt bessere Einstiegs- oder Ausstiegskurse zu verschaffen.