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Bei Einkünften aus Kapitalvermögen - etwa Zinseinkünften - beziffert der Freibetrag das Volumen, bis zu dem die Einkünfte nicht versteuert werden müssen. In Deutschland liegt der Sparer-Freibetrag im Jahr 2007 bei 750 Euro pro Person. Hinzu kommt der so genannte Freibetrag für Werbungskosten von 51 Euro pro Person. Bei Verheirateten verdoppeln sich die beiden Freibeträge. Im Gegensatz zur Freigrenze wird der Freibetrag von der zu versteuernden Summe subtrahiert.