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Die Investmentidee

 

  • 1774: Der Amsterdamer Kaufmann Adriaan van Ketwich gründet das wohl erste Gemeinschaftsvermögen.
    Die Anlagen des auf 2.000 Anteile begrenzten Investmentfonds
    sind in erster Linie die auf dem holländischen Markt gehandelten Schuldverschreibungen
    niederländischer und ausländischer Regierungen.
  • 1860: Die erste Investmentgesellschaft wird in Schottland gegründet ("Scottish-
    American Investment Company"). Dieser folgten in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts
    englische Investment Trusts.
  • 1894: Kapitalanlagegesellschaften erreichen in den Vereinigten Staaten von Amerika
    mit der Gründung der Investmentgesellschaft "Boston Personal Property Trust" erstmals
    ein breites Publikum.
  • 1929: Inzwischen tummeln sich in etwa 700 Gesellschaften auf dem US-Anlagemarkt.
    Der Börsenkrach am "Schwarzen Donnerstag" von 1929 bremst zunächst das weitere
    Wachstum. Auch erste deutsche Versuche, den Investmentfondsgedanken zu verwirklichen
    – unter anderem der im Jahr 1923 gegründete "Zickert´sche Kapitalverein" –
    scheitern an der Weltwirtschaftskrise.
  • 1949: Mit der Gründung der Allgemeinen Deutschen Investment-Gesellschaft mbH
    (ADIG) beginnt die Erfolgsgeschichte der Investmentfondsanlage in Deutschland. Im
    Folgejahr legt die Gesellschaft den ersten deutschen Investmentfonds mit dem Namen
    "Fondra" auf. Eine investmentspezifische Gesetzgebung gibt es noch nicht.
  • 1955: Vier weitere Kapitalanlagegesellschaften werden in den Jahren 1955 und 1956
    gegründet: DEKA, DWS, DIT und UNION.
  • 1957: Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) tritt in Kraft. Als Anlegerschutzgesetz
    dient das KAGG dem Schutz des Sparers und der Beaufsichtigung des Investmentmarktes.
    Zugleich schafft es mit der Beseitigung steuerlicher Hemmnisse die
    wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung des Investmentsparens:
    Der Erwerber von Investmentanteilen wird dem Direktanleger in Wertpapieren
    steuerlich gleichgestellt.
  • 1958: Die Kapitalanlagegesellschaft DIT legt mit dem Investmentfonds "Thesaurus" den
    ersten thesaurierenden Fonds auf.
  • 1959: Der erste globale Aktienfonds "DWS Intervest" kommt auf den Markt. Der erste
    Offene Immobilienfonds "iii-Fonds Nr. 1" erhält die Zulassung.
  • 1966: Mit der Einführung des ersten Rentenfonds "Deutscher Rentenfonds" durch den
    DIT kommt neuer Schwung in den Investmentfondsmarkt.
  • 1967: Eine zukunftsweisende Innovation erfolgt mit der Einführung von Investmentfonds-
    Sparplänen, die Anlegern ein regelmäßiges Fondssparen auch mit kleinen Beiträgen
    ermöglicht.
  • 1969: Das Auslandinvestmentgesetz (AuslInvestmG) tritt in Kraft und regelt fortan den
    Vertrieb ausländischer Investmentfonds in Deutschland und die steuerliche Behandlung
    ausländischer Fondserträge.
  • 1969: Das Angebot an Rentenfonds wird erweitert mit dem ersten internationalen Anleihefonds
    einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft, dem "Internationaler Rentenfonds"
    des DIT.
  • 1970: Der Geltungsbereich des KAGG wird auf Grundstücks-Kapitalanlagegesellschaften
    erweitert.
  • 1970: Am 25. März wird der BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften
    e.V. gegründet. Zweck des durch sieben Gesellschaften – ADIG, ALLFONDS, DEKA, DIT,
    DWS, INKA und UNION – ins Leben gerufenen BVI ist die Förderung des Investmentgedankens
    und die Wahrung der gemeinsamen Belange seiner Mitglieder.
  • 1974: Der Gesetzgeber erweitert den Anlagekatalog für Versicherungen und ermöglicht
    die Anlage des Deckungsstocks in Investmentzertifikaten.
  • 1980: Der Gesetzgeber ermöglicht Sozialversicherungsträgern die Kapitalanlage in Investmentfonds.
  • 1983: Beginn der Förderung von Investmentfonds bei der Anlage vermögenswirksamer
    Leistungen mit dem Ziel, die Vermögensbildung der Arbeitnehmer voranzubringen.
  • 1985: Eine Änderung im Depotgesetz zur Reduzierung der Kostenbelastung bei der
    Verwaltung von kleinen Anlagebeträgen durch Investment-Gesellschaften, führt in der
    Folge zu Kosteneinsparungen für die gesamte Kreditwirtschaft in Höhe zweistelliger Millionenbeträge
    jährlich. Fortan genügt bei regelmäßigen Einzahlungen bis zu einer bestimmten
    Höhe eine jährliche Abrechnung statt Einzelabrechnungen.
  • 1985: Am 20. Dezember verabschiedet der Europäische Rat nach 17-jähriger Vorarbeit
    die "Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
    bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)" und legt
    den Grundstein für das europäische Investmentrecht. Ziel der Richtlinie ist es, innerhalb
    der Europäischen Union einen einheitlichen Mindeststandard für den Anlegerschutz zu
    schaffen und die Wettbewerbsbedingungen der Investmentindustrie anzugleichen, um
    so den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds zu fördern.
  • 1987: Der Gesetzgeber lässt – als eine Konsequenz der Diskussion über so genannte
    "Tariffonds" Anfang der 80er Jahre – Beteiligungsfonds im Rahmen des KAGG zu. Diese
    sollen Anlegern (insbesondere Arbeitnehmern) im Rahmen der Vermögenspolitik den
    Zugang zum Markt der nicht-börsennotierten Unternehmen ermöglichen.
  • 1990: Erstes Finanzmarktförderungsgesetz: Die erste OGAW-Richtlinie wird umgesetzt.
    Spezialfonds werden gesetzlich anerkannt und die Auflegung von Laufzeitfonds wird
    möglich. Der Gesetzgeber erlaubt zudem Hypothekenbanken und Bausparkassen die
    Anlage in Investmentfonds. Offenen Immobilienfonds wird der Erwerb von Grundstücken
    in allen EU-Mitgliedstaaten unbegrenzt ermöglicht (bislang: mindestens 80 Prozent
    in Deutschland); der Erwerb von Grundstücken außerhalb der EU bzw. EWR ist begrenzt
    auf 20 Prozent.
  • 1994: Zweites Finanzmarktförderungsgesetz: Geldmarktfonds werden eingeführt. Damit
    können Kapitalanlagegesellschaften ihren Kunden Konzepte der "Rundumbetreuung"
    anbieten, auch als kurzfristigen "Geldparkplatz". Das Vertrauen der Anleger in die
    Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der deutschen Wertpapiermärkte wird gestärkt.
  • 1997: Die Zahl der Sparer vermögenswirksamer Leistungen mit Investmentfonds überschreitet
    die 2-Millionen-Marke.
  • 1998: Drittes Finanzmarktförderungsgesetz: Neben der Einführung von Altersvorsorge-
    Sondervermögen (AS-Fonds) zählt die Zulassung von Dachfonds, gemischten Wertpapier-
    und Grundstücks-Sondervermögen, Indexfonds sowie von geschlossenen Aktienfonds
    in der Rechtsform der AG zu den wichtigsten Änderungen im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.
    Offenen Immobilienfonds wird die Beteiligung an Grundstücks-
    Gesellschaften sowie die Anlage in Geldmarkt- oder Wertpapierfonds ermöglicht.
  • 2001: Die Zahl der Sparer vermögenswirksamer Leistungen mit Investmentfonds überspringt
    die 5,5-Millionen-Marke. Der Gesetzgeber hatte zu Beginn des Jahres 1999 die
    Arbeitnehmersparzulage von 10 Prozent auf 20 Prozent (25 Prozent in den neuen Bundesländern)
    erhöht, und für ein rasantes Wachstum in diesem Segment gesorgt.
  • 2002: Viertes Finanzmarktförderungsgesetz: Die Geschäftsmöglichkeiten von Kapitalanlagegesellschaften
    werden erweitert. Investmentfonds werden in die geförderte Altersvorsorge
    (Riester-Rente) einbezogen. Für Offene Immobilienfonds wird der Erwerb von
    Grundstücken außerhalb der EU ohne Begrenzung möglich.
  • 2003: Die von der Mitgliederversammlung des BVI verabschiedeten BVIWohlverhaltensregeln
    treten in Kraft. Sie formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen
    Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger.
    Am 1. September startet der neue Ausbildungsberuf zum/zur Investmentfondskaufmann/-
    frau startet in Frankfurt am Main mit zwei Berufsschulklassen und 37 Auszubildenden.
    Vier Jahre zuvor hatte der BVI mit seinen Mitgliedern eine Initiative für einen
    eigenen Ausbildungsberuf im Investmentwesen gestartet. Hintergrund war der seit längerem
    stetig steigende Bedarf an qualifizierten Nachwuchskräften.
  • 2004: Das deutsche Investmentgesetz (InvG) tritt nach einstimmiger Verabschiedung im
    Bundestag in Kraft. Die steuerlichen Bestimmungen werden im Investmentsteuergesetz
    (InvStG) zusammengeführt. Mit dem InvG wird die OGAW-Richtlinie vom 20. Dezember
    1985 umgesetzt und ein weiterer Schritt zur Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes
    vollzogen. Gleichzeitig wird der Anlegerschutz verbessert, beispielsweise durch
    neue Transparenzregeln in Jahresberichten und Verkaufsprospekten. Einführung von
    Hedgefonds.
  • 2006: Die ersten zweijährigen berufsbegleitenden Studiengänge zum Investment-
    Fachwirt IHK starten in Frankfurt.
    Die Anzahl der Riester-Fondssparer steigt auf über 1,2 Million Verträge.
  • 2007: Es erfolgt die Erweiterung des Anbieterkreises der Basis-Rente (Rürup-Rente) auf
    Kapitalanlagegesellschaften.
    Mit dem Investmentänderungsgesetz (InvÄndG) tritt eine umfangreiche Novellierung
    des InvG in Kraft. Durch Deregulierung im Bereich der gesetzlichen Bestimmungen für
    Investmentfonds steigert das InvÄndG die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
    Fondsbranche – ohne den wichtigen und notwendigen Anlegerschutz zu vernachlässigen.
  • 2008: Die Zahl der Riester-Fondssparpläne überschreitet die 2-Millionen-Marke.
  • 2010: Die BVI-Wohlverhaltensregeln werden künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    zur Auslegung des Investmentgesetzes herangezogen.
    Der BVI hat das Selbstverständnis der Branche in einem Leitbild der deutschen Investmentfondsbranche
    zusammengefasst. Auf Basis des Leitbilds will sich die Investmentfondsbranche
    künftig noch stärker auf die Anleger und deren Interessen fokussieren.
    Gleichzeitig wird auf den Nutzen von Investmentfonds für Wirtschaft und Gesellschaft
    hingewiesen.