Ein Warentermingeschäft ist ein Vertrag über die zukünftige Lieferung und Abnahme einer Ware zu einem fest vereinbarten Preis. Man unterscheidet zwei Hauptarten: Bei einer Option erwirbt der Käufer das Recht, die jeweilige Ware abzunehmen. Bei einem Future ist er dazu verpflichtet. Der Verkäufer ist in beiden Fällen zur Lieferung verpflichtet. Wird das Vertragsverhältnis beendet, kann der dann herrschende Preis der Ware unter oder über dem vereinbarten Preis liegen. Daraus errechnet sich, ob und wie viel Gewinn oder Verlust eine der Vertragsparteien bei dem Geschäft gemacht hat. In der Regel kommt es nicht zu einer realen Warenlieferung, die Differenz wird finanziell ausgeglichen.