Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften gelten als steuerpflichtige Spekulationsgewinne, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mindestens zwölf Monate verstrichen sind (Spekulationsfrist). Bis zur Freigrenze von 512 Euro pro Kalenderjahr sind Spekulationsgewinne steuerfrei, Verluste innerhalb der Frist können mit angefallenen Gewinnen verrechnet werden.