Für deutsche Investmentfonds besteht die gesetzliche Verpflichtung, Anteile grundsätzlich jederzeit zu Lasten des Fondsvermögens zurückzunehmen. Der Anteilswert ändert sich durch die Rücknahme von Investmentanteilen nicht.
Für deutsche Investmentfonds besteht die gesetzliche Verpflichtung, Anteile grundsätzlich jederzeit zu Lasten des Fondsvermögens zurückzunehmen. Der Anteilswert ändert sich durch die Rücknahme von Investmentanteilen nicht.