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Kategorie: Fragen und Antworten
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Der Stillhalter einer Optionsposition hat eine Premium-Margin zu hinterlegen, die bis zum Verfall oder zur Ausübung der Optionsrechte bestehen bleibt und die Kosten einer Glattstellung des Stillhalters zum Abrechnungspreis abdeckt. Die Premium-Margin wird laufend angepasst