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Kategorie: Fragen und Antworten
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Unter Netting versteht man das Verrechnen von gegenläufigen Zahlungs- und/oder Lieferansprüchen. Dadurch wird eine große Anzahl von Einzelpositionen auf eine oder wenige Positionen verdichtet. Eine Netting-Vereinbarung gibt es zum Beispiel im Kreditwesengesetz: Das Kreditausfallrisiko eines Kreditinstituts mit demselben Geschäftspartner wird dadurch von einem Brutto- auf einen Nettobetrag reduziert.