Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen, wobei eine das gesamte Vermögen und Verbindlichkeiten übernimmt oder beide Unternehmen in eine neue Gesellschaft eingebracht werden.
Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen, wobei eine das gesamte Vermögen und Verbindlichkeiten übernimmt oder beide Unternehmen in eine neue Gesellschaft eingebracht werden.