Das Festpreisverfahren wurde früher häufig bei der Zuteilung von Neuemissionen eingesetzt. Dabei wird ein bestimmter Aktienpreis für den Börsenkandidaten festgelegt. Damit entfällt für das Emissionskonsortium die Möglichkeit, den Preis auf veränderte Marktbedingungen während der Zeichnungsfrist anzupassen. Die mangelnde Flexibilität ist der Grund, warum das Festpreisverfahren in der Praxis so gut wie nicht mehr angewendet wird.